AGB

www.cardpartner.de ist ein Angebot der Bez Handels & Verwaltungs GmbH und bietet als gewerblicher Anbieter vorwiegend Identifikationsmedien, Druckprodukte und Zubehör zum Verkauf an.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bez Handels & Verwaltungs GmbH
 

Liefer- u. Zahlungsbedingungen

Die vorliegenden Liefer- u. Zahlungsbedingungen von Verträgen, die zwischen der Bez Handels & Verwaltungs GmbH – im Folgenden „CardPartner“ genannt – und dem Vertragspartner – im Folgenden „Kunde“ genannt -, sind Bestandteil aller Verträge, die CardPartner mit dem Kunden schließt.

1. Allgemeines

  1. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  2. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  3. Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2. Geltung der Bedingungen

  1. gegenüber Verbrauchern
  2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von CardPartner erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. c) zusätzlich zu 2 a. gegenüber Unternehmern
  3. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verbrauchers / Unternehmers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3. Angebot u. Vertragsabschluss

  1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich CardPartner 30 Kalendertage gebunden.
  2. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, wird CardPartner den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Der Vertragstext wird von CardPartner gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
  3. Technische Änderungen sowie produktionsbedingte und drucktechnische Änderungen/Abweichungen in Stückzahl, Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  4. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von CardPartner. Lehnt CardPartner nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
  5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von CardPartner. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von CardPartner zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer von CardPartner. f) Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  6. g) Alle Vereinbarungen, die zwischen CardPartner und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

4. Preisstellung

CardPartner berechnet die Preise in EUR gemäß jeweils geltender Preisliste bzw. Sonderangebot. Die Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich Verpackung und der zum Rechnungszeitpunkt maßgeblichen Mehrwertsteuer. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass etwa eingeräumte Vorzugskonditionen nur dann Gültigkeit behalten, wenn das vereinbarte Zahlungsziel eingehalten wird, andernfalls entfallen die gewährten Vorzugskonditionen. Soweit nicht anders angegeben, hält sich CardPartner an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung von CardPartner genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

5. Zahlungen

  1. Rechnungen von CardPartner sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
  2. CardPartner ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist CardPartner berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn CardPartner über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
  4. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verzinsen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Unternehmer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch CardPartner ist zulässig. e) Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
  5. Der Kunde ist zur Aufrechung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
  6. Der Unternehmer ist über Ziff. 5 f. hinaus zur Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

6. Versand u. Gefahrübergang

  1. Der Versand erfolgt für Rechnung des Kunden und zwar auf dem günstigsten Wege, sofern keine abweichenden Wünsche des Kunden vorliegen.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
  3. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

7. Gewährleistung

  1. Ist der Kunde Unternehmer, leistet CardPartner für Mängel der Ware nach Wahl von CardPartner Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. CardPartner ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Unternehmer müssen CardPartner offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  5. Verbraucher müssen CardPartner innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei CardPartner. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist von CardPartner. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
  6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
  7. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn CardPartner die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
  8. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde von CardPartner den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 7 d.).
  9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch CardPartner nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

8. Rücksendungen

  1. Rücksendungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von CardPartner zulässig. Schadhafte Teile, ausgenommen derer, die unter die Gewährleistungspflicht von CardPartner fallen, sind portofrei an das Werk der CardPartner zurück zu senden.
  2. Grundsätzlich trägt CardPartner die Kosten der Übersendung der anerkannt mangelhaften Ware und die Kosten der anschließenden Rücksendung an den Kunden, wobei sich CardPartner vorbehält, die Ware abzuholen oder an sich verschicken zu lassen. Eigenmächtige Versendung – d.h. ohne vorangegangene schriftliche Zustimmung von CardPartner – geht zu Lasten des Kunden.

9. Haftungsbeschränkung

  1. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet CardPartner für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittschaden.
  3. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter von CardPartner oder deren Erfüllungsgehilfen.
  4. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von CardPartner garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern. e) Gegenüber Unternehmern haftet CardPartner bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei von CardPartner zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  6. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn CardPartner grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von CardPartner zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

10. Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich CardPartner das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich CardPartner das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, CardPartner einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen, damit CardPartner ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, CardPartner die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
  5. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde CardPartner unverzüglich anzuzeigen.
  6. CardPartner ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 10 lit. b. und c. dieser Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszugeben.
  7. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt CardPartner bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. CardPartner nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. CardPartner behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  8. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für CardPartner. Erfolgt eine Verarbeitung mit CardPartner nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt CardPartner an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von CardPartner gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, nicht CardPartner gehörenden Gegenständen vermischt ist.

11. Mehr- oder Minderlieferungen

  1. Bei Sonderanfertigungen bzw. Drucksachen ist die CardPartner – bedingt durch unterschiedliche aufeinander folgende Produktionsschritte – zu branchentypischen Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % berechtigt. Dem Kunden wird die von der CardPartner jeweils tatsächlich gelieferte Menge in Rechnung gestellt.
  2. Die in Ziff. 11 lit. a. dieser Bestimmungen aufgeführte tolerierbare Abweichung (Mehr- bzw. Minderlieferung um bis zu max. 10 %) gilt als vertraglich vereinbart und stellt keinen Mangel dar. Gewährleistungsansprüche bzw. Rücktrittsrechte resultieren hieraus nicht.

12. Eigentumsrückübertragung gelagerter Ware

Sofern zwischen CardPartner und dem Kunden die Vereinbarung getroffen wurde, dass an den Kunden veräußerte und übertragene Ware bei CardPartner auf Abruf zur weiteren Verarbeitung gelagert werden soll, endet die Lagervereinbarung spätestens ein Jahr nach dem letzten Warenabruf. Sollte danach der Kunde trotz vergeblich erfolgter schriftlicher Aufforderung die gelagerte Ware nicht abholen, fällt das Eigentum an der bis dahin noch nicht abgerufenen Ware zurück an die CardPartner, ohne dass es einer gesonderten Einigung bedarf. Der Kunde hat CardPartner über die jeweils zustellungsfähige Anschrift informiert zu halten. Zustellungshindernisse hieraus gehen zu Lasten des Kunden.

13. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der CardPartner. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich der Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll die eine Bestimmung ersetzt werden, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg soweit wie möglich erreicht.

Widerrufsrecht des Verbrauchers / Widerrufsbelehrung

  • Ist der Kunde Verbraucher und hat er mit der CardPartner einen Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere per Telefon, E-Mail oder Fax, oder über die Internetseite der CardPartner geschlossen, so ist er berechtigt, seine auf Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung ohne Angabe von Gründen binnen 2 Wochen zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt der Ware, wenn zu diesem Zeitpunkt dem Verbraucher auch bereits in Textform diese Widerrufsbelehrung zugegangen ist. Der Widerruf erfolgt durch Rücksendung der Ware an Bez Handels & Verwaltungs GmbH, Wormser Str. 23a, 70499 Stuttgart, oder durch Erklärung in Textform an den Anbieter. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
  • Paketversandfähige Waren sind auf Kosten und Gefahr der Bez Handels & Verwaltungs GmbH, Wormser Str. 23a, 70499 Stuttgart zurückzusenden. Abweichend hiervon trägt der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, wenn der Bruttokaufpreis der zurückzusendenden Sache 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Kunde die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Nicht paketversandfähige Waren werden beim Kunden abgeholt.
  • Im Fall des wirksamen Widerrufs erstattet die CardPartner einen bereits entrichteten Kaufpreis an den Kunden zurück. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgeben, so hat er insoweit Wertersatz zu leisten, auch wenn die Verschlechterung auf bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme beruht. Die Wertminderung kann dem Gesamtkaufpreis entsprechen. Eine Wertminderung kann der Kunde insbesondere dadurch vermeiden, dass er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
  • Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für die CardPartner mit deren Empfang.
  • Das Widerrufsrecht besteht nach § 312 d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei der Lieferung von Waren, die nach der Spezifikation des Kunden angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.

Stand 11/2021
Bez Handels & Verwaltungs GmbH, Wormser Str. 23a, 70499 Stuttgart